Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ME BRANDS, Engelbosteler Damm 62, 30167 Hannover (nachfolgend: “ME BRANDS” genannt) gegenüber Unternehmern

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die ME BRANDS mit seinen Klienten schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Klient“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt. 

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ME BRANDS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ME BRANDS in Kenntnis der AGB des Klienten mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von ME BRANDS / Mitwirkung des Klienten

(1) ME BRANDS erbringt für Unternehmen individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Markenaufbaus, Brandings, Social Media Positionierung, Design und ähnliches. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ME BRANDS dem Klienten nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs. 

(2) Dem Klienten ist bewusst, dass Marktgegebenheiten unvorhersehbar sind und sich das Kundenverhalten permanenten Weiterentwicklungen/Änderungen unterliegt.

(3) Der Klient hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von ME BRANDS zu erbringen. Unterlässt der Klient eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ME BRANDS, bleibt der Vergütungsanspruch von ME BRANDS unberührt.

(4) Der Klient muss ME BRANDS jeweils unverzüglich und für ME BRANDS kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von ME BRANDS im Rahmen der Klientenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Dokumente, Prozessbeschreibungen, Kosten- und Umsatzzahlen des Produktes, oder ähnliches. Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von ME BRANDS auf Nachfrage erfahren kann.

(5) Gegebenenfalls durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand hat der Klient zu tragen. Wenn und soweit für den Klienten erkennbar ist oder sein muss, dass eine von ME BRANDS erbrachte oder angebotene Leistung gegen geltendes Recht verstößt (z. B. wegen eines Verstoßes einer Angabenpflicht, einer Verletzung einer fremden Marke oder Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift), hat er ME BRANDS hierüber unverzüglich hinzuweisen.

(6) Dem Klienten ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist ME BRANDS nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von ME BRANDS bleibt in diesen Fällen unberührt.

(7) In Bezug auf die von ME BRANDS zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Klienten steht ME BRANDS in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(8) ME BRANDS ist berechtigt, dem Klienten geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(9) Die vereinbarte Vergütung von ME BRANDS enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen bei Produktlaunches. Der Klient hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

(10) Sofern ME BRANDS im Rahmen der Klientenbeziehung Domains / Webseiten / Tools / Software / etc. zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Klienten vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Webseiten / Tools / Software / etc. über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen ME BRANDS und dem Klienten kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Klient erhält auf Wunsch von ME BRANDS eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von ME BRANDS unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterliegt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10. 

(2) ME BRANDS kann vom Klienten nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. 

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Klienten voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. ME BRANDS kann den Klienten mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Klient gegenüber ME BRANDS nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Klienten angefertigt und ME BRANDS überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Klienten.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist ME BRANDS verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.   

(6) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Klient ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird ME BRANDS dem Klienten die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(7) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von ME BRANDS gilt auch dann als abgenommen, wenn der Klient sich auf Aufforderung von ME BRANDS hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt. 

(8) Weitergehende Ansprüche des Klienten, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht. 

(9) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Klient auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von ME BRANDS angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von ME BRANDS erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von ME BRANDS ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von ME BRANDS ist anders lautend. Eine ME BRANDS erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Klient ME BRANDS nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) ME BRANDS stellt dem Klienten eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Klienten eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Klient verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an ME BRANDS zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat zu gleich bleibenden Bedingungen.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Klienten werden ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ME BRANDS beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei ME BRANDS eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ME BRANDS vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Klient mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ME BRANDS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Klient im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ME BRANDS in Verzug, ist ME BRANDS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ME BRANDS wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. 

§ 8 Erfüllung

(1) ME BRANDS wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ME BRANDS ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Klienten ist bewusst, dass ME BRANDS bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Klienten wird ME BRANDS innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen. 

(3) Ist ME BRANDS gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Klienten, bleibt der Vergütungsanspruch von ME BRANDS unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) ME BRANDS und der Klient geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen ME BRANDS und dem Klienten.

(2) Sofern der Klient an Communities und Gruppen von ME BRANDS (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von ME BRANDS zu wahren. ME BRANDS ist berechtigt, den Klienten von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Klient (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von ME BRANDS innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. 

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Klient gewährleistet, dass ME BRANDS überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Klient stellt ME BRANDS insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. 

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Klient erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von ME BRANDS erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ME BRANDS für den Klienten erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, Webseiten, Broschüren, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-How, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Grafiken, Materialien, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages. 

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Klient die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung an ME BRANDS vollständig entrichtet hat. 

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Klienten über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von ME BRANDS anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung

(1) ME BRANDS haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ME BRANDS nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet ME BRANDS nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Klient versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an ME BRANDS die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. 

(2) Sofern ME BRANDS für den Klienten Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen. 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Klienten einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ME BRANDS maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von ME BRANDS. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von ME BRANDS.

AGB Stand: 01.06.2022 © Vervielfältigung verboten

Anhang

SEPA

ME BRANDS, Engelbosteler Damm 62, 30167 Hannover und deren Erfüllungsgehilfen 

(Gläubigerreferenz-ID:___________________) werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto 

IBAN: ________________________________ (bitte eintragen)

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ME BRANDS, Engelbosteler Damm 62, 30167 Hannover und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. 

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. 

Vorname und Name des Kontoinhabers 

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN: ____________________________________

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

_____________________________

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